Neue Antifouling-Broschüre
Antifouling-Leitfaden – Neue Broschüre mit kompaktem Wissen
Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine neue Broschüre zum Thema Antifouling im Wassersport herausgegeben – ein Thema, das Seglerinnen, Seglern und dem DSV besonders am Herzen liegt. Unter dem Titel „Antifouling im Wassersport – Was ist das Beste für Mensch, Umwelt und Ihr Boot?“ enthält die Broschüre Informationen für eine gesundheits- und umweltverträgliche Verwendung von Antifoulings sowie Tipps, wie im Vorfeld der Bewuchs minimiert werden kann. Sie informiert nicht nur über verbindliche Vorschriften, sondern spricht auch Empfehlungen zur Handhabung von Antifoulings aus. Darüber hinaus bietet sie eine Übersicht über die erlaubten Produkte in heimischen und europäischen Gewässern.
Während biozidhaltige Antifoulings auch Wasserorganismen der Umgebung schädigen können, setzen biozidfreie Produkte beispielsweise auf physikalische Mechanismen. Auch eine Antihaftfolie oder eine reinigungsfähige Hartbeschichtung am Schiffsrumpf können die Bildung von Fouling verringern. Insgesamt ist die Herausforderung für Bootsbesitzerinnen und -besitzer, die Manövrierfähigkeit ihres Bootes aufrecht zu erhalten, das Einschleppen fremder Arten in heimische Gewässer zu vermeiden und dabei die Natur so wenig wie nötig zu belasten.
Als BSV begrüßen wir den neuen Leitfaden ausdrücklich. Seit jeher setzt sich der BSV für eine umwelt- und naturfreundliche Ausübung des Wassersports ein. Hierzu gehört auch ein verantwortungsvoller Umgang mit Antifouling-Produkten, der immer unter dem Motto stehen sollte: „Soviel wie nötig und so wenig wie möglich.“
Der neue Leitfaden, der vom UBA in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie dem Bundesinstitut für Risikobewertung erarbeitet wurde, steht auf den Seiten des Umweltbundesamtes als ausführliche Broschüre und komprimierter Flyer zum Download bereit.
Förderung von Klimaschutzprojekten
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vergibt auch 2015 wieder Fördermittel für innovative Klimaschutzprojekte. Aus dem Maßnahmenkatalog des Ministeriums kommt für Vereine das Förderprogramm für kleine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen in Betracht. Weitere Infos hier.
Erfahrungen mit biozidfreien Antifoulings
Der Deutsche Segler-Verband führt eine Umfrage zum Thema "Erfahrungen mit biozidfreien Antifoulings" durch. Wir würden Sie bitten, an dieser Umfrage teilzunehmen und dem Deutschen Segler-Verband über Ihre Erfahrungen zu berichten.
Bilgenwasserentsorgung in Berlin
Die Einleitung von Fäkalien oder Bilgenwasser in die Gewässer stellt nach der Reinhalteordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu EUR 50.000,00 geahndet werden.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung des Bilgenwassers gibt es ein Merkblatt des Berliner Segler-Verbandes mit den angebotenen Möglichkeiten und Terminen zum Ausdrucken und Aushängen in Ihrem Verein:
Warnung vor TBT-haltigen Antifoulings
Trotz ständig wiederholter Warnungen und dem Hinweis auf hohe Strafen wurden von einigen Wenigen immer noch die nach der Gefahrstoff-Verordnung verbotenen organozinnhaltigen Unterwasseranstriche verwendet. Im November vorigen Jahres hat auf Veranlassung der Umweltverwaltung des Berliner Senates die Wasserschutzpolizei stichprobenartig 116 Wischproben von Unterwasseranstrichen bei Sportbooten genommen. Das Ergebnis der Untersuchungen liegt jetzt vor. Danach ist an 8 Booten mit Sicherheit die Verwendung tributylhaltigen Antifoulings nachgewiesen worden, davon mindestens 5 mit frisch apliziertem Anstrich, wie durch Bestimmung der Abbauprodukte ermittelt wurde. Das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoff-VO sehen dafür Gefängnis- oder hohe Geldstrafen vor. Die Eigner der ermittelten Boote werden daher mit einer empfindlichen Strafe rechnen müssen.
Der Berliner Segler-Verband warnt daher nochmals, wie bereits auf vielen Umwelttreffen geschehen, vor der Verwendung tributylhaltiger Antifoulings.
Wir sind es unseren Gewässern, d. h. unserem "Sportplatz" schuldig, eine derartige Belastung mit Umweltgiften unbedingt zu vermeiden.
Prof. Dr. Wolfgang Hertel, Obmann für Umwelt und Raumordnung
Berlin, 11.1.2002
Fäkal- und Abfallentsorgung
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Januar 2002 die Empfehlungen der Halcom-Beschlüsse zur Verhütung der Verschmutzung der Ostsee durch Schiffe in ein deutsches Gesetz umgesetzt. Neuboote müssen seitdem mit einem Fäkaltank ausgerüstet sein. Für Gebrauchtboote besteht eine Nachrüstpflicht bis Januar 2005.
Brandenburg schreibt ab Januar 2005 eine Ausrüstungspflicht für Boote vor, die mit fest eingebauten Koch- oder Sanitäreinrichtungen ausgerüstet sind. Sie müssen mit Behältnissen zur Aufnahme von Fäkalien, Abwasser und Abfälle ohne Aussenbordablass ausgerüstet sein.
(s.a. ADAC skipper news 3/02 S. 5)