Wir sind für Sie da!
Die Situation im Umgang mit dem Virus COVID-19 („Corona-Virus“) weist eine hohe Dynamik auf. Das führt zu Unsicherheiten und Fragen, weswegen wir Sie an dieser Stelle über die neusten Entwicklungen und Empfehlungen informieren möchten.
Uns erreichen aktuell viele Anfragen. Bitte lesen Sie hierzu die unten stehenden Meldungen. Sollte Ihre Frage darin nicht beantwortet werden, mailen Sie uns an. Wir werden uns um schnelle Klärung bemühen.
10.07.2020: BSV fordert Aufhebung des Abstandsgebotes bei der Ausübung des Segelsports
In einem Brief an den Staatssekretär für Sport, Herrn Alexander Dzembritzki, fordert der BSV die Aufhebung des Abstandsgebotes bei der Ausübung des Segelsports. Gerade beim Segeln an der frischen Luft und auf dem Wasser halten wir die Gefahr einer Infektion für sehr gering.
Den Brief können Sie hier nachlesen.
26.06.2020: Corona XII
Liebe Vereinsvorsitzende, liebe Seglerinnen, liebe Segler,
seit einiger Zeit konnten wir Ihnen keine weiteren positiven Veränderungen für den Sportbetrieb mitteilen. Die Verhandlungen mit der Senatsverwaltung sind langwierig. Nach den ersten Lockerungen wurden erste Erfahrungen ausgewertet.
Wir haben gegenüber dem LSB und der Senatsverwaltung auf zahlreiche Ungleichbehandlungen zwischen öffentlichen Anlagen und ausgewiesenen Sportanlagen hingewiesen. In Vereinen einiger Reviere dürfen bisher keine Übernachtungen in den Sportanlagen oder auf den Booten erfolgen. Im Gegensatz zu einigen anderen Sportarten waren die Sportanlagen im Wassersport ausschließlich zur Entnahme der Sportgeräte freigegeben.
Dem Rudersport wurde die Möglichkeit eröffnet, das Abstandsgebot von 1,5 m im Sportbetrieb geringfügig zu unterschreiten. Diese Möglichkeit wurde mit Schreiben von der Senatsverwaltung vom 23. Juni 2020 zurückgezogen und gilt dementsprechend nicht mehr adäquat für den Segelsport!
Neue Veröffentlichungen der Senatsverwaltung sowie des LSB vom 25. Juni 2020 schaffen in einigen Punkten Klarheit:
Die Senatsverwaltung des Inneren schreibt: „Wie Sie wissen, hat die Senatsverwaltung gegenüber den Bezirken keinerlei Weisungs- und Durchgriffszuständigkeit im Sport“. Das bedeutet, dass jedes Bezirksamt ermächtigt ist, für seinen Bezirk die Corona-Verordnungen nach eigenem Ermessen für Sportvereine zu ändern. Dies wurde bereits von dem Präsidenten des LSB, Herrn Thomas Härtel, scharf kritisiert: „Die verschiedenen Berliner Verwaltungen vom Senat bis hin zur Bezirksebene legen sehr unterschiedlich die bisherige Eindämmungsverordnung aus und sorgen damit zunehmend für Kopfschütteln“.
Am 23. Juni 2020 wurde in der Senatsverwaltung die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese löst die aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung am 27. Juni 2020 ab. Wir orientieren uns mit diesem Corona-XII an der Pressemitteilung vom 23. Juni 2020.
Im Vordergrund stehen jetzt die weiter geltenden Grundregeln: Wo immer möglich muss man 1,5 Meter Abstand halten zu Menschen, mit denen man nicht zusammen lebt. (Pressemitteilung 23.06.2020 SenInn)
In der neuen Infektionsschutzverordnung ist Folgendes ausdrücklich geregelt:
- Die Beschränkung der Personenzahl und Haushaltzugehörigkeit ist aufgehoben.
- In geschlossenen Vereinsräumen ist der Mund- und Nasenschutz zu tragen.
- Das Führen von Anwesenheitsdokumentationen ist unerlässlich, damit das Gesundheitsamt mögliche Kontaktpersonen schnell ansprechen kann.
Der Landessportbund ist darüber hinaus der Auffassung, dass nach einer sportlichen Aktivität auf dem Sportgelände dort auch eine Erholungspause im Freien erfolgen darf. Ferner ist der LSB der Meinung, dass einer Übernachtung auf den Booten oder dem Sportgelände unter Berücksichtigung des vom Verein erstellten Schutz- und Hygienekonzeptes sowie der Abstandsregel von 1,5 Metern nichts entgegensteht.
Beachten Sie bitte ab dem 27. Juni 2020, bei allen Freigaben und Entscheidungen im Verein, die jetzt erlassene SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung der Senatsverwaltung bzw. die zusätzlichen Hinweise und Freigaben der Sportämter aus den jeweiligen Stadtbezirken. Anbei für Sie zur Information die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Stand 26. Juni 2020. Diese konnte uns von unserem stellvertretenden Vorsitzenden kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.
Sportspezifische Fragen müssen innerhalb des Vereinsvorstandes geklärt werden.
Sowohl der LSB wie auch alle anderen Institutionen können nur Empfehlungen entsprechend der Gesetzeslage geben.
Auf der Seite vom LSB erhalten sie täglich Informationen für die Vereinsarbeit unter folgendem Link https://lsb-berlin.net/aktuelles/coronavirus-lage/corona-faq/
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Vorständen, Jugendobleuten, Trainerinnen und Trainern für die bisher geleistete ehrenamtliche Arbeit und bei allen Sportlerinnen und Sportlern für die Geduld, die Sie bisher haben aufbringen müssen.
Bleiben Sie fit und gesund und genießen Sie die geschaffenen Möglichkeiten!
Ihr Reiner Quandt
Präsident
Update: Sport in Gruppen /Training auf Mehrhandbooten
Am 02. Juni treten in Berlin weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Seit dem Tag ist Training in Gruppen wieder für bis zu zwölf Menschen möglich, sowohl unter freiem Himmel als auch in Sporthallen. Zusätzlich dürfen Umkleideräume und WCs wieder genutzt werden. Duschen müssen aber weiterhin geschlossen bleiben.
Das Abstandsgebot und die Kontaktbeschränkungen sowie Hygieneregelungen gelten nach wie vor. Neben weiterhin notwendigen klaren Beschränkungen, ist bei der Umsetzung Eigenverantwortung gefragt. So gilt für die Ausübung des Sports gemäß §7 der SARS-CoV-2-EindmaßnV weiterhin das 1,5m Abstandsgebot.
Der BSV ist der Auffassung, dass damit das Training auch auf Zwei- und Mehrhandbooten generell zulässig ist. Markierungen an Bord, gezielte Vorgaben und Trainingsinhalte können dabei den Seglerinnen und Seglern helfen den Abstand durchweg einzuhalten. Letztendlich muss aber jeder Verein selbst entscheiden, wie er die Voraussetzungen für die Durchführung des Segelsports im Einklang mit der aktuellen Corona-Verordnung des Senats umsetzen kann.
Der offizielle Regattabetrieb, d.h. genehmigungspflichtige Veranstaltungen wie Ranglistenregatten, Meisterschaften o.ä., bleibt für Zwei- und Mehrhandboote weiterhin ausgesetzt. Der Vorteil, den Crews aus einem Haushalt ohne die Verpflichtung zur Einhaltung der Abstandsregel hätten, würde zu ungerechten Ergebnissen führen.
Für vereinsinterne (Spaß-)Regatten und nach Yardstick zu wertenden Regatten gelten in erster Linie die in der Verordnung festgelegten Vorschriften sowie die in unserem Hygienekonzept verankerten Verhaltensregeln. Somit können Wettfahrten auch mit ausschließlich haushaltsinternen Teams in Bootsklassen durchgeführt werden, in denen die Abstandsregel nicht durchgehend eingehalten werden kann. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass die Abstandsregel selbstverständlich auch auf den Booten der Wettfahrtleitung gilt.
26.05.2020: Corona XI - Genehmigung des Nutzungs- und Hygienekonzepts BSV
Am 13.05.2020 hatten wir bereits die Vorlage für ein Hygienekonzept veröffentlicht. Mit Corona XI können wir nun auch die Bewilligung der Senatsverwaltung SenInnDS und das überarbeitete Nutzungs- und Hygienekonzept veröffentlichen, welches nun auch die Wiederaufnahme des Regattabetriebs mit aufführt. Bitte beachten Sie, das dieses evtl. nicht auf jeden Verein zu 100 Prozent anwendbar ist und auf die örtlichen Umstände angepasst werden muss. Bei den Anpassungen darf es allerdings keine Lockerungen in Bezug auf das beigefügte Konzept und die aktuell geltende SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung geben.
Für folgende Bereiche sehen wir beispielsweise örtlich bedingte Anpassungen für notwendig, die durch den Regatta durchführenden Verein vorab geklärt und ggf. in einem eigenen Konzept dargelegt werden müssen:
- Wie ist der Umgang mit externen Teilnehmer geregelt, um genug Platz mit Abstand zu den anderen Booten zu haben?
- Wie wird das Slippen geregelt, damit sich die Teilnehmer nicht begegnen?
- Welcher Regattakurs ist auf meinem Revier möglich, um das Regattafeld auseinander zu ziehen und Begegnungen zu vermeiden? (Ablauftonne; Trapezkurs etc.)
- Wie viele Teilnehmer können zugelassen werden, um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten?
- Etc.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass die Genehmigung unseres Konzeptes den Regatta durchführenden Verein nicht von der Einholung weiterer ggf. erforderlicher behördlicher Genehmigungen (Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt), sofern noch nicht geschehen, entbindet. Bei der Einhaltung des Konzeptes ist eine zusätzliche Genehmigung des zuständiges Gesundheitsamtes nicht erforderlich.
HINWEIS: Der offizielle Regattabetrieb, d.h. genehmigungspflichtige Veranstaltungen wie Ranglistenregatten, Meisterschaften o.ä., bleibt für Zwei- und Mehrhandboote weiterhin ausgesetzt. Der Vorteil, den Crews aus einem Haushalt ohne die Verpflichtung zur Einhaltung der Abstandsregel hätten, würde zu ungerechten Ergebnissen führen.
Für vereinsinterne (Spaß-)Regatten und nach Yardstick zu wertenden Regatten gelten in erster Linie die in der Verordnung festgelegten Vorschriften sowie die in unserem Hygienekonzept verankerten Verhaltensregeln. Somit können Wettfahrten auch mit ausschließlich haushaltsinternen Teams in Bootsklassen durchgeführt werden, in denen die Abstandsregel nicht durchgehend eingehalten werden kann. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass die Abstandsregel selbstverständlich auch auf den Booten der Wettfahrtleitung gilt.
Corona XI
Liebe Vereinsvorstände, liebe Seglerinnen und Segler,
hoffentlich ist es inzwischen in fast allen Vereinen gelungen unter weitgehender Einhaltung der Abstandsregeln die Boote ins Wasser zu bringen. Der Platz an Land wird gebraucht, denn es darf wieder trainiert werden und auch der Wettsegelbetrieb kann langsam aufgenommen werden. Allerdings mit erheblichen Einschränkungen! Der BSV hat es geschafft, mit Hilfe von fachmännischer Unterstützung aus einigen Vereinen (vielen Dank dafür!) ein Hygienekonzept für den Trainings- und Wettsegelbetrieb zu entwickeln. Nachdem noch zwei Änderungswünsche der Senatsverwaltung berücksichtigt worden sind, liegt nun die genehmigte Endfassung vor. Dabei ist besonders die strikte Einhaltung der 1,5 Meter-Abstandsregel hervorzuheben. Damit ist nach Abstimmung mit unserem Wettsegelobmann ein faires Wettsegeln zunächst nur in Einhandklassen möglich. Zweihandklassen sind von der Genehmigung ausdrücklich ausgenommen! Für den Zweihandbereich ist der Trainingsbetrieb weiterhin ausgeschlossen, sofern die 1,5 Meter Abstand nicht durchgängig einzuhalten sind! Die Einhaltung der im genehmigten Konzept aufgeführten Regeln und Verhaltensweisen ist unbedingt erforderlich, es sind keine Empfehlungen sondern Vorschriften!
Wir verstehen die neuen Möglichkeiten als Einstieg in weitere Lockerungen, die bei einer nachlassenden Zahl an Infektionen in Berlin hoffentlich nicht allzu lange auf sich warten lassen werden. Wir hoffen alle auf die Öffnung der Clubhäuser mit ihren Waschräumen und Umkleiden; wir möchten wieder auf den Schiffen übernachten oder endlich Training auf Zweihandbooten machen. Seien Sie versichert: Wir arbeiten daran!
Ganz ausdrücklich möchte ich mich für die vielen Zuschriften per E-Mail bedanken, die uns in den letzten Wochen erreicht haben. Es gab viel Zustimmung zu unserem Kurs, auch heftige Kritik und einige der geschilderten Probleme hatten wir gar nicht bedacht. Jede E-Mail wird gelesen, besprochen und führt meistens auch zu Reaktionen. Wir freuen uns über eine aktive Gemeinschaft von Seglerinnen und Seglern in Berlin und hoffen weiter auf kritische und zustimmende Resonanz!
Zum Abschluss noch eine gute Nachricht: Das Interesse an Vereinsmitgliedschaften nimmt stark zu. Die Zeitschrift „Yacht“ berichtet in ihrer neuesten Ausgabe von steigenden Gebrauchtbootpreisen aufgrund starker Nachfrage. Offensichtlich nimmt das Interesse an der Freizeitgestaltung innerhalb Deutschlands zu und was gibt es da Schöneres, als mit der Familie segeln zu gehen…?
Na denn, raus aufs Wasser!
Ihr Reiner Quandt
Präsident
13.05.2020: Corona X
Liebe Vereinsvorstände, liebe Seglerinnen und Segler,
die sechste Verordnung des Senats hat einige wesentliche Verbesserungen für den Segelsport gebracht, auch wenn die Verordnung vom 07. Mai noch einige Widersprüche enthält. Der BSV hat gemeinsam mit dem LSB versucht, Klarheit zu schaffen und in einigen Fällen ist uns das auch gelungen.
So gelten für die Vereinsgaststätten nun die gleichen Regeln wie für andere gastronomische Betriebe auch. Dabei sind unbedingt die Vorgaben von § 6 der Verordnung (Gaststätten und Hotels) zu beachten, insbesondere verweist der Absatz 1 auf die Hygieneregeln in § 2 Absatz 1. Beachten sie, dass Clubgaststätten mit selbst zubereitetem Speiseangebot Speisen nur an Tischen anbieten dürfen, also keine Abholung an der Theke!
Sportangebote in den Räumlichkeiten der Club-Gaststätte sind nicht zulässig, dazu zählen auch Theoriekurse, Versammlungen aller Art etc. Aber immerhin können die Vereinsräume, die für den Gaststättenbetrieb unerlässlich sind, geöffnet werden.
Schwieriger gestaltet sich die Frage des personalintensiven Abslippens. In § 7 Absatz 1 der sechsten Verordnung ist geregelt, dass der Sportbetrieb grundsätzlich weiterhin untersagt ist. Die folgenden Absätze 2 bis 10 regeln die Ausnahmen. Ergänzend beachten Sie bitte unbedingt wortgetreu nicht nur § 2 (Einhaltung von Hygieneregeln), sondern auch die in § 1 der Verordnung aufgeführten grundsätzlichen Pflichten!
Wir empfehlen jedem Vorstand, für die einzelnen relevanten Bereiche im Verein (Gastronomie, Sport- und Trainingsbetrieb, individuelles Segeln, Durchführung von Wettfahrten) Hygienekonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei sollten sich benachbarte / befreundete Vereine austauschen. Hilfestellung dabei könnten die Reviervorstände geben. Einen Vorschlag des BSV finden Sie hier. Dies ist aber eine Rohversion, die von jedem Vereinsvorstand auf die individuellen Gegebenheiten im eigenen Verein angepasst und ggf. ergänzt werden muss. Bitte versuchen Sie zunächst, Fragen zu eigenen Konzepten innerhalb des Reviers zu klären. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass weder die Reviervorstände noch der BSV rechtlich verbindliche Auskünfte geben können.
Ab 15. Mai kann nun auch wieder gesegelt werden, sowohl individuell als auch in einer Trainingsgruppe, zunächst bis zu einer Gruppengröße von 8 Personen insgesamt. Allerdings, und das ist für viele Sportarten noch eine wesentliche Einschränkung, unter Beachtung des Abstandsgebotes von 1,5 Metern. Zu zweit im Teeny, zu dritt im Drachen oder zu fünft auf einer J24, das dürfte den kontrollierenden Ordnungskräften kaum zu erklären sein, es sei denn es handelt sich um Mannschaften aus einem Haushalt.
Da auch die Umkleiden (noch) nicht geöffnet werden dürfen und ein Kleidungswechsel auf der Sportanlage unzulässig ist, müssten sich z.B. die Jugendlichen bereits zuhause umziehen und ggf. im Trockenanzug per ÖPNV in den Verein fahren oder sich außerhalb der Sportanlage umziehen (auf der Straße?). Wie Sie sehen, wird es bei jeder Sportart Passagen in der Verordnung geben, die einfach nicht passen. Versuchen Sie, sich dem Sinn der Verordnung nach entsprechend zu verhalten und weisen Sie als Führungskraft im Verein Ihre Mitglieder darauf hin, dass die Einhaltung der in der Verordnung genannten Maßnahmen nicht nur andere Mitglieder vor einer möglichen Ansteckung schützen kann, sondern auch Garant für weitere Lockerungen ist.
Der nächste Schritt ist die Genehmigung des Wettkampfbetriebes in kontaktfreien Sportarten (dazu gehört der Segelsport!) ab 25. Mai unter der Voraussetzung eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes, also des BSV oder des DSV. Es ist also weder erforderlich oder erwünscht, dass jeder Verein sein Hygienekonzept nun an den Senat schickt!
Sobald wir von Senatsseite oder vom LSB Änderungs- oder Ergänzungswünsche zu unserem Hygienekonzept für Trainings- und Wettkampfveranstaltungen bekommen haben, werden wir an dieser Stelle darüber berichten, damit Sie in Ihrem Verein Ihre eigenen Konzepte ebenfalls anpassen und bei Kontrollen in aktualisierter Form vorlegen können.
Bis dahin bleiben Sie gesund!
Mit herzlichen Grüßen
Berliner Segler-Verband e.V.
Präsident
Reiner Quandt
Vorlage Hygienekonzept des BSV
2020-05-13-Vorlage Hygienekonzept BSV.pdf (189,6 KiB)08.05.2020: "Sportvereine können wieder loslegen"
Mit der sechsten Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung steht nun fest, dass ab dem 15. Mai der Trainingsbetrieb in den Segelvereinen wieder losgehen kann. Natürlich unter den bekannten Auflagen.
Auch der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten im Freien ist ab dem 25. Mai 2020 wieder zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet.
Die genauen Regeln sowie eine Pressemitteilung dazu finden Sie hier:
6. Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung - Änderungen für den Sportbetrieb in § 7
Pressemitteilung vom 07.05.2020 - Aktualisierte Verordnung zur Corona-Pandemie erlaubt Sportbetrieb in Kleingruppen im Freien
27.04.2020: COVID-19 und der Berliner Segelsport
Dank der am 21.04.2020 in Kraft getretenen Änderungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und der damit verbundenen Anpassungen in den Bezirken, dürfen die Segelvereine wieder geöffnet werden. Natürlich nur sehr eingeschränkt und unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Was und vor allem wie und unter welchen Auflagen erlaubt ist, wird hier und da auch mal großzügig interpretiert. Daher bitten wir um die Einhaltung folgender Maßnahmen, damit wir uns die nächsten Lockerungen nicht verbauen und vor allem niemanden dem Risiko einer Infektion auszusetzen:
- Die Öffnung der Vereine gilt nur für die Grundstücke selbst sowie für die Bootshäuser. Alle sonstigen Räumlichkeiten, insbesondere auch Umkleiden, Duschen und mit diesen verbundene WCs bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden.
- Es sind stets die bekannten Abstandsregelungen von mind. 1,5 m einzuhalten. Das ist auf Booten wie bspw. dem Pirat, 29er, 470er u.ä. unter normalen Segelumständen nicht möglich!
- Sportausübung auf Stegen und Booten ist nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne sonstige Gruppenbildung zulässig.
- Training ist nicht gestattet, d.h. der Sportbetrieb unter Anleitung der Trainer und Übungsleiter ist weiterhin verboten. Ausnahmen sind für Kaderathleten und Bundesliga-Mannschaften bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu beantragen. Alleine auf der Einhand-Jolle ist allerdings kein Problem.
- Gruppenbildung ist generell zu vermeiden! Somit sind Einsätze der Mitgliedschaft zum Slippen und Kranen nur sehr eingeschränkt möglich. Bitte beachten Sie hierbei die Ergänzungen der zuständigen Senatsverwaltung.
Alles weitere rund um das Thema sowie die neuesten Updates finden Sie weiter unten. Zudem ist im FLOAT-Magazin ein Artikel inkl. einem Interview mit dem Präsidenten des BSV, Reiner Quandt, erschienen. Hier werden nochmals einige Fragen im Zusammenhang mit den jüngsten Änderungen besprochen und die Situation in den Berliner Segelvereinen geschildert. Zum Artikel "Berlin segelt wieder".
Bleiben Sie gesund!
laufende Updates
28.04.2020
+++ Es gab neue Änderungen in der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung. Die neueste Fassung beinhalttet auch in §7 Absatz 2 eine Änderung. Es kann nun unter Währung des Abstands Sport mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen und zusätzlich einer weiteren Person ausgeübt werden. +++
24.04.2020
+++ Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat sein Schreiben vom 22.04.2020 zurückgezogen und mit einem neuen Schreiben die Umsetzung der Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für den Bezirk festgelegt. Dieses finden Sie hier. +++
23.04.2020
+++ Der Landessportbund Berlin hat Anmerkungen zur aktualisierten Verordnung veröffentlicht. Diese lesen Sie hier. Darin ist ganz klar formuliert, dass der Trainingsberieb noch warten muss. Und auch wenn wieder gesegelt werden darf - der Mindestabstand ist einzuhalten! +++
22.04.2020
+++ Ergänzung zum Schreiben vom 21.04.2020 der SenInndS zum Slippen von Booten und Instandhaltungsmaßnahmen an Booten eingegangen +++
+++ Für die Vereine in den Revieren Tegel, Dahme, Müggel und Zeuthen gilt die Verordnung des Senats inkl. der Ergänzungen vom 22.04.2020 vollumfänglich.+++
Nun ist auch die Rechtslage in den Stadtbezirken Reinickendorf und Treptow-Köpenick geklärt. Es gilt jeweils ohne Einschränkungen die Senatsverordnung vom 21.04.2020, mit den Ergänzungen vom 22.04.2020. Ergänzend finden Sie dazu hier ein Schreiben vom Bezirksamt Treptow-Köpenick.
21.04.2020: Update: Corona IX
Corona IX - Lockerungen der Auflagen
Liebe Seglerinnen und Segler,
Der Landessportbund hat soeben folgenden Text veröffentlicht:
Auszug aus der aktuellen Pressemitteilung des Berliner Senats zu Corona-Lockerungen (Stand 21.04.2020, 17:07 Uhr)
Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. bleibt untersagt. Erlaubt ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Nutzung fest installierter Sportgeräte für die individuelle Fitness (z.B. Calisthenics-Anlagen) bleibt weiterhin untersagt. Das Betreten der Gebäude zum ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden. Wiesen und Freiflächen der Sportanlage dürfen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden. Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden.
Damit kann in vielen Vereinen der Segelsport wieder ausgeübt werden. Die Senatsverwaltung hat die entsprechende Verordnung bereits angepasst. Die Neufassung hilft den Wassersportlern, deren Schiffe bereits im Wasser oder betriebsbereit an Land liegen. Die Ausübung des Segelsports ist somit unter den o.g. Regeln möglich. WCs sind nur zu öffnen, wenn diese von Umkleiden oder den sonstigen Clubräumen getrennt nutzbar sind. Alle übrigen Räume müssen geschlossen bleiben.
Sofern die finale Überholung der Boote als „kontaktloses Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien“ angesehen werden kann, wäre auch dies unter Wahrung der Abstandsregelung gestattet. Gleiches gilt für das Abslippen ohne Gruppenbildung mit zwei Personen oder Personen aus einem Haushalt. Die gewerblichen Arbeiten bleiben natürlich weiterhin gestattet. Ob und unter welchen Bedingungen ein „Gruppenabslippen“ möglich ist, werden wir versuchen zu klären.
Unklar ist weiterhin, welche rechtliche Wirkung die Anordnung der Bezirksämter Treptow/Köpenick und Reinickendorf zur Sperrung der Sportanlagen noch entfaltet. Die Pressemitteilung alleine führt in diesen Bezirken zunächst nicht zu einer Änderung der Rechtslage, da auch die Bezirksanordnungen alleine rechtsgültig sind (Beispiel Sperrung der Spielplätze in den Bezirken, wozu es keine Senatsregelung gibt). Der BSV wird sich für schnellstmögliche Klarstellung einsetzen.
Mehr Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben des Staatssekretärs für Sport, Aleksander Dzembritzki, dem wir für seinen Einsatz ganz besonders danken.
Liebe Mitglieder, herzlichen Dank für die vielen E-Mails die uns erreicht haben. Aufgrund der Vielzahl konnten wir nicht alle schnell beantworten. Neben viel Zustimmung erreichte uns auch der Vorwurf der Tatenlosigkeit. Seien Sie versichert, dass wir uns nachdrücklich für die Interessen der Berliner Wassersportler, speziell für die Gemeinschaft der Seglerinnen und Segler, eingesetzt haben.
Dabei haben wir nicht nur beim Landessportbund Berlin mit unseren Vorschlägen Gehör gefunden, sondern auch unsere Netzwerke in der Politik genutzt und von einigen maßgeblichen Politikern viel Unterstützung erhalten.
Doch wie die meisten von Ihnen sicher wissen, spielt sich Diplomatie nur sehr selten lautstark auf offener Bühne ab. Die Verhandlungen werden vor den großen politischen Entscheidungen in relativer Ruhe geführt und in diesem Sinne werden wir uns weiter für den Segelsport in Berlin einsetzen.
Sobald wir die offenen Fragen geklärt haben, informieren wir Sie mit einem Corona X Info.
Bleiben Sie gesund und freuen sich auf ein Wiedersehen mit Ihrem Schiff, hoffentlich bald segelklar im Wasser!
Ihr
gez. Reiner Quandt und das gesamte Team im BSV
Senatsverwaltung für Inneres und Sport - Nutzung der Wassergrundstücke im Rahmen der Corona-Krise
15.04.2020: Update: Corona VIII
Liebe Segelkameradinnen und –kameraden,
ich wähle diese bei manchen jüngeren Seglerinnen und Seglern etwas altmodische Anrede ganz bewusst, weil ich in den letzten Wochen einen unheimlichen Zusammenhalt, eine Gemeinschaft unter den Segelsportlern erlebt habe, von der ich dachte, dass sie gar nicht mehr so ausgeprägt ist.
Erlauben Sie mir heute einige persönliche Worte:
Unsere Gewässer sind in ganz Berlin leer, kein Segelboot weit und breit. Dabei überwintern in vielen Vereinen oder Marinas einige Schiffe im Wasser, in vielen Vereinen gibt es Kräne, die mit zwei oder drei Profis das Slippen ermöglichen könnten. Aber wenn ich durch Berlin fahre, sehe ich in den Vereinen die allermeisten Boote noch in Planen eingehüllt im Winterschlaf, kein Geräusch von Schwingschleifern ist zu vernehmen. Obwohl der Drang fast kaum auszuhalten ist, wenigstens mal kurz die Batterien zu laden, diesen Meter Sikaflex an der Scheuerleiste zu ergänzen oder bei der Wärme wenigstens die kleine Macke im Gelcoat auszubessern: Sie alle haben sich an das Nutzungsverbot der Sportstätten gehalten. Herzlichen Dank dafür!
Doch vermehrt erreichen den Berliner Segler-Verband auch Emails einzelner Segler, die die Ungleichbehandlung von Vereinen oder gewerblichen Marinas beklagen, die unter Einhaltung der Abstandsregeln doch unbedingt aufs Wasser wollen und von ihrem Verband erwarten, dass er sich für die Interessen der Seglerinnen und Segler bei den politischen Entscheidern dahingehend einsetzt, dass endlich wie in den gewerblichen Bootshäusern abgeslippt und wieder gesegelt werden darf.
Anlass für eine Videokonferenz am 09.04.2020 der Reviervorsitzenden und des Schatzmeisters mit mir, um die Interessenlage der Basis zu diskutieren. Dabei gab es durchaus unterschiedliche Meinungen. Sie reichten von der dringenden Bitte, die Entscheidungen der Politik abzuwarten, bis zu der Auffassung, dass unter strengen Auflagen ein Arbeiten an den Booten und ggf. auch ein Abslippen möglich sein sollte.
Ich habe die ruhigen Osterfeiertage genutzt, um eine schwere Entscheidung zu treffen:
Der Berliner Segler-Verband wird sich zum jetzigen Zeitpunkt (noch!) nicht für eine Lockerung der Corona-Verordnung für Segelvereine einsetzen, machen jedoch Vorschläge wie wir uns zum gegebenen Zeitpunkt Lockerungen vorstellen können (siehe Anlage). Boote können nicht überholt werden, ohne in den Vereinen die Sanitäranlagen zu öffnen. Gerade hier drohen aber vermehrt Gefahren der Übertragung des Virus. Keiner von uns kann die Gefahr einer Übertragung dieses Virus sicher beurteilen, aber die Altersgruppe, die sich häufig in unseren Vereinen aufhält, gilt als besonders gefährdet. Das Abslippen ist in den meisten Vereinen eine gemeinschaftliche Arbeitsleistung. Der Slipwagen kann nicht in jedem Fall nur von zwei Menschen mit 1,50 Metern Abstand über das Grundstück geschoben werden. Und was ist gewonnen, wenn das Schiff im Wasser liegt? Wie soll man mit 1,50 Metern Abstand segeln gehen? Lediglich in häuslicher Gemeinschaft lebende Menschen könnten gemeinsam ein Boot nutzen.
Ich habe immer behauptet, dass Segeln nicht nur einfach ein Sport ist, sondern eine Lebensauffassung. Vielleicht fällt es uns allen deshalb so schwer, darauf verzichten zu müssen. Unsere Vereine sind für viele Menschen auch der Mittelpunkt ihrer sozialen Kontakte. Der Wegfall fällt besonders schwer, selbst für die Mitglieder, die eher selten das Miteinander gesucht haben. Wir erfahren gerade, wie es sich anfühlt, dass etwas Selbstverständliches plötzlich unmöglich geworden ist.
Es zeichnen sich Lockerungen für den Sportbetrieb ab, deshalb sind wir im Berliner Segler-Verband aktiv geworden und haben den politischen Entscheidern Vorschläge unterbreitet, unter welchen Voraussetzungen wir uns Überholungsarbeiten an den Schiffen und ein Slippen vorstellen können.
Bis es soweit ist, bitten ich Sie ganz eindringlich um Geduld. Auch mein Schiff steht ganz vorne an der Slipanlage, leider seit 5 Wochen ohne Plane. Ich vermisse meine Clubkameraden, die kleinen Streitereien, die anschließende Versöhnung, das Zusammensitzen und Herumblödeln. Ich vermisse mein lieb gewonnenes Leben, genau wie Sie alle!
Aber ich möchte auch alle nach der Pandemie gesund wiedersehen und nicht zählen müssen, wer alles fehlt. Vielleicht werden wir in einem Jahr sagen, wir haben die Vorsichtsmaßnahmen übertrieben, vielleicht war es aber genau das Richtige, was wir getan haben. Niemand von uns kann das heute beurteilen.
Im Anhang finden Sie ein Schreiben des LSB und ein mit den Reviervorsitzenden abgestimmten Brief, den wir heute u.a. an den LSB, die Wassersportkommission sowie die politischen Entscheidungsträger in Berlin geschickt haben.
Bleiben sie gesund und voller Zuversicht!
Ihr
Reiner Quandt
Präsident
06.04.2020: Update: Corona VII
Liebe Vorsitzende, liebe Mitglieder,
es gibt neue Nachrichten von der Wasserschutzpolizei. Sie hat ihren Flyer den aktuellen politischen Einschätzungen angepasst und mit der Begründung der Unkontrollierbarkeit weiterhin den Aufenthalt in Wassersportanlagen verboten. Ausnahmen gelten lediglich für gewerbliche Anlagen oder gewerbliche Arbeitskräfte. Wer hierzu Fragen hat, wende sich bitte direkt an die Senatsverwaltung für Inneres.
Der aktuelle Flyer ist hier beigefügt.
Einerseits steht uns nun ein trauriges Osterwochenende ohne Segeltörns bevor, andererseits ist nun erst einmal wieder Klarheit geschaffen worden und den ehrenamtlichen Vereinskameradinnen und Kameraden bleibt die nahezu unlösbare Aufgabe erspart, den befürchteten Ansturm von Mitgliedern, die mit der Bootsüberholung noch nicht fertig geworden sind, auf Abstand zu halten und am Betreten der Clubräume zu hindern.
Üben wir uns also in Geduld und hoffen, dass die Pandemie langsam abklingt und wir in einigen Wochen unsere Boote in ihr Element bringen können. Bis wir wieder eine An-oder Absegelfeier veranstalten können, wird wohl noch eine längere Zeit dauern, auch ein Beginn der Regattasaison ist noch nicht absehbar.
Halt: Das stimmt nicht ganz! Die erste große eSailing-Regatta des BSV fand am Wochenende statt und der Zuspruch war enorm, und zwar bei Jung und Alt gleichermaßen! Herzlichen Dank an Max Käther für die professionelle Moderation, Dank an Poldi, Robert und unsere Geschäftsstelle. Die nächsten Termine werden gerade geplant, eine ganze eSailing-Serie, eine Regattaserie des Veranstalters BSV mit einer Wertung z.B. als "BSV eSailing-Cup“. Einzelheiten werden in Kürze veröffentlicht. Ein Blick auf unsere Homepage zeigt den neuesten Stand. Gerne auch Anfragen per E-Mail an eSailing@berliner-segler-verband.de
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, dass Sie alle gesund bleiben und Sachen machen, wozu aktive Wassersportler sonst nie oder nur ganz selten kommen: Sport an Land machen, Spazierengehen, Joggen oder Fahrradfahren. Und für alle, die es gar nicht aushalten können: Es gibt tolle Bücher über das Refit von Yachten, da können Sie die ganzen Feiertage über die fälligen Überholungsarbeiten an Ihrem Schatz für die Zeit nach Corona planen.
Bleiben Sie zuversichtlich!
Reiner Quandt
Präsident
04.04.2020: Update: Corona VI
Liebe Vorsitzende, liebe Mitglieder,
wir leben in stürmischen Zeit und wissen zurzeit leider nicht, wohin der Wind dreht. Der Vizepräsident des LSB, Karsten Finger, hat auf Anfrage eines Rudervereins Folgendes geschrieben: „Die Verlautbarung der Wasserschutzpolizei war mit der Senatsinnenverwaltung nicht abgestimmt und die Senatsverordnung untersagt weiterhin den Vereinssport…. Der LSB verhandelt aktuell mit dem Senat über Öffnungsklauseln, da wird der Wassersport dabei sein. Diese Verhandlungen sollten wir aber abwarten.“
Daraufhin haben wir die letzte Information Corona V sicherheitshalber wieder aus dem Netz genommen und raten allen Vorsitzenden abzuwarten, bis die Senatsinnenverwaltung die neue Auslegung der Wasserschutzpolizei bestätigt.
Allen Bootseigner zeigt dieses Hin und Her aber, dass Bewegung in den Bereich Wassersport kommt und sich jeder schon einmal darauf einstellen kann, dass die Winterpause nicht mehr ewig dauern wird. Umso mehr wird es nach einer Lockerung vom verantwortungsvollen Verhalten jedes Einzelnen abhängen, ob diese gewonnenen Freiheiten von Dauer sind.
Ich entschuldige mich ausdrücklich für die entstandene Verwirrung und wünsche Ihnen allen ein Wochenende voller Vorfreude auf kommende Stunden auf dem Wasser.
Reiner Quandt
28.03.2020: Informationen der Wasserschutzpolizei Berlin
2020-03-28_Wasserschutzpolizei_Wassersport trotz COVID-19.pdf (82,8 KiB)26.03.2020: Update: Corona IV
Liebe Vorsitzende, liebe Vereinsmitglieder,
vor einer Woche hatten wir in unserem Rundschreiben Corona III auf die verschärfte Corona-Lage hingewiesen.
Jeder Einzelne ist von einer Situation betroffen, die leider auch immer wieder zu Unfrieden bzw. Unverständnis in den Vereinen führt.
Unverändert fragen Sportler in unserer Geschäftsstelle nach der aktuellen Rechtslage und verweisen auch auf Veröffentlichungen von Rechtsanwälten, die zu einem großen Teil aus anderen Bundesländern stammen. Wir verstehen, das sich viele nach der langen Winterzeit nach einigen erholsamen Stunden auf dem Wasser sehnen. Jegliches Verständnis fehlt uns aber für die „Kameraden“, die sich vom BSV Unterstützung im Kampf gegen den eigenen Vorstand erhoffen, um doch noch irgendwie in ihrem Verein den Segelsport ausüben zu können.
Wir haben dennoch die gestellten Anfragen erneut zum Anlass genommen und uns an unseren unmittelbaren Ansprechpartner, den LSB, gewendet und Ihre Wünsche und Anliegen weitergegeben.
Anfrage an den den Direktor LSB
„Sehr geehrter Herr Teuffel,
unverändert sind die Segler und vermutlich auch weitere Wassersportler uneins, ob eine Einstellung des Sportbetriebs in den Sportanlage gleichbedeutend mit einem Verbot des individuellen Segeln auf unseren Berliner Gewässern ist.
Hinzu kommt, dass zwei Stadtbezirke (Treptow/Köpenick und Reinickendorf/Tegel) zusätzliche Verschärfungen angeordnet haben, indem sie ihren Vereinen auferlegt haben, die Sportanlagen „zu sperren“.
Zur Vereinfachung erlauben wir uns diese dem Schreiben beizufügen.
Zu guter Letzt hat auch noch die Bundeskanzlerin in den Abendnachrichten vom 23.03.2020 betont, dass sie den Individualsport unverändert als wichtiges Instrument zur Stärkung der Gesundheit sieht woraus viele Segler nun ableiten, unter Beachtung der Auflagen ihren Sport ausüben zu dürfen.
Die allermeisten Segelvereine haben ihr Clubhaus und ihre Sanitäranlagen für die Benutzung gesperrt und Überholungsarbeiten an den Schiffen, soweit diese noch an Land stehen, untersagt.
Die Wassersportler, deren Schiffe im Wasser liegen, möchten nun, so wie die Jogger oder Fahrradfahrer, Sport treiben und mit ihrem im Wasser liegenden Schiff mit der in häuslicher Gemeinschaft wohnenden Familie oder maximal zu zweit gerne segeln gehen. Dazu müssen sie in der Regel einige Meter auf dem Steg, den man der „Anlage“ zurechnen könnte, zurücklegen.
Unsere Fragen lauten:
1) Ist individuelles Segeln auf den Berliner Gewässern unter Beachtung der geltenden Regeln (nicht mehr als zwei „fremde“ Sportler oder mit der Familie) gestattet?
2) Wenn ja, gilt das auch für die Bezirke Reinickendorf/Tegel und Treptow / Köpenick?
3) Darf ein Trainer auf einem Motorboot einen einzelnen Segler trainieren unter Aussparung der Sportanlage (außer durchqueren der Anlage)?
Es gibt mitlerweile von mehreren Rechtsanwälten Statements, die eindeutig das individuelle Segeln als nicht verboten einstufen (ein Beispiel ist beigefügt). Wir möchten die zahlreichen Anfragen der Vereine und auch einzelner Mitglieder von Segelvereinen gerne beantworten und hoffen auf eine Einschätzung der rechtlichen Lage ihrerseits.
Wir bitten Sie daher nochmals, bei Ihren div. Gesprächen mit der Senatsverwaltung für die Wassersportler eindeutige Aussagen zur Sperrung der Wassersportanlagen und zur Nutzung der Berliner Gewässer zu erhalten.
Wir danken Ihnen an dieser Stelle für Ihren unermüdlichen Einsatz als Interessenvertreter für den Berliner Sport. Bleiben Sie bei Kräften und vor allem gesund!“
Rückantwort vom Direktor LSB, Herrn Friedhard Teuffel:
„Vielen Dank für Ihr Schreiben. So klar Sie Ihre Fragen formuliert haben, so ungewiss ist im Moment leider die Auslegung der Rechtsverordnung des Berliner Senats. Daher ist das hier auch nur eine Zwischenmeldung von uns.
Die Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt Kunze zur Allgemeinverfügung lässt sich jedenfalls nicht ohne Weiteres auf die Berliner Situation übertragen. Die Berliner Verordnung vom 22.03.2020 spricht in § 4 Absatz 1 ausdrücklich von der „Untersagung des Sportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Solarien u. ä.“. Anders als in der Allgemeinverfügung geht es nicht um die Begriffe „Sperrung“ oder „Schließung“. Daher kommt es auch nicht auf die Differenzierung der Begrifflichkeiten an.
Was uns bisher aus der Senatsverwaltung mitgeteilt wurde, ist es auch unerheblich, ob die Anlage in Vereins-/ Privateigentum steht, es geht um das Sporttreiben als solches. Was nun wirklich mit Sporttreiben gemeint ist, dazu gibt es noch keine trennscharfe Auslegung. Bisher müssen wir davon ausgehen, dass schon der Zugang über das Gelände (als öffentliche oder private Sportanlage i.w.S.) auch als Einzelperson mit Boot im Zweifel als Sporttreiben zu verstehen ist.
Ihre berechtigten Fragen sind für uns ein weiterer Anlass, um bei der Senatsverwaltung auf eine Klarstellung zu drängen. So bald wir mehr erfahren haben, ob offiziell oder informell, melden wir uns wieder bei Ihnen.
Auch für Sie alles Gute in dieser Zeit der Einschränkungen und des Sichgeduldenmüssens!
Herzliche Grüße, Friedhard Teuffel, Direktor „
Unverändert ist der LSB mit der Senatsverwaltung im Gespräch und wird auch diese Anliegen mit dem Staatssekretär, Herrn Aleksander Dzembritzki, erörtern.
Zum jetzigen Zeitpunkt empfehlen wir unverändert den Vorständen unserer Mitgliedsvereine den Sportbetrieb in den Vereinen zu untersagen und ggf. auch mit geeigneten Mitteln zu unterbinden. Die Polizei kontrolliert vom Wasser aus und zumindest ein Verein ist wegen seines Abslippens angezeigt worden. Ein Verstoß gegen die Verordnung des Senats kann hohe Bußgelder bis zu Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Das möchte mit Sicherheit kein Vereinsmitglied mit seinem persönlichen Verhalten erreichen.
Unverändert richten wir an alle Seglerinnen und Segler die Bitte:
Seien Sie solidarisch und akzeptieren Sie die Entscheidungen Ihres Vorstandes. Sobald uns von der Senatsverwaltung Änderungen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich sofort informieren.
Denken Sie bitte daran, dass es auch eine Zeit nach Corona geben wird. Dann wird wieder Frieden in den Vereinen einziehen, aber nur, wenn das Verhältnis zwischen Vorstand und Mitgliedern in der Corona-Zeit nicht völlig zerrüttet wurde. Die ehrenamtlichen Kräfte in den Vereinen haben weder den Virus noch die damit einhergehenden Beschränkungen zu verantworten, sie sind aber dazu verdammt, die Verbote ohne Ausnahme umzusetzen.
Machen Sie es Ihren Vorständen bitte nicht so schwer, demnächst sind Sie wieder froh, wenn Sie Mitglieder für die Ausübung eines Ehrenamtes gefunden haben.
Bleiben Sie stark!
Berliner Segler-Verband e.V.
Reiner Quandt
Präsident
20.03.2020: Update: Sportbetrieb auf privaten Sportanlagen
Sportamt Berlin-Reinickendorf - Kerstin Gaebel
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereine,
im Sportamt kommen vermehrt Nachfragen zur Ausübung Sports auf Ihren privaten Grundstücken, hier insbesondere Wasser- und Reitsport.
Mangels näherer Informationen habe ich vereinzelt die Auskunft gegeben, dass z.B. das Alleine-Segeln möglicherweise unproblematisch sein könnte. Das beurteile ich inzwischen anders. Die Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus untersagt ausdrücklich sämtlichen Sportbetrieb mit dem Ziel, die sozialen Kontakte auf das notwendigste Maß zu reduzieren. Das hat zur Folge, dass auf den vom Bezirksamt verwalteten Sportanlagen absolut kein Betrieb mehr stattfindet! Hier dürfen auch keine Einzelpersonen Sport treiben. Das Ordnungsamt überwacht die Einhaltung dieses Verbots. Bei Zuwiderhandlungen wird die Polizei gerufen.
Ich gehe davon aus, dass diese Konsequenz grundsätzlich auch für Ihre Sportanlagen gilt. Selbst der einsame Angler muss zuvor den Weg zum Wassergrundstück zurück gelegt haben und ist unterwegs möglicherweise mit anderen Menschen in Kontakt getreten. Ich bitte Sie darum, die Anweisungen ernst zu nehmen. Wir leiden alle unter den diversen Einschränkungen, die uns auferlegt werden, die aber dazu dienen, Leben zu retten.
In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von der Untersagung auch auf privaten Sportanlagen durch das Land Berlin zugelassen werden, z.B. im Kontext des Profisports. Für private Sportanlagen werden diese von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erteilt. Ich bitte Sie, etwaige Anfragen direkt dort zu stellen:
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung Sport – IV AbtL –
Leiterin der Abteilung Sport
Klosterstraße 47, 10179 Berlin
Telefon: +49 30 90223 2957
19.03.2020: Update: Appell an die Vernunft und Solidarität
Liebe Vorsitzende,
nach zwei Wochen verschärfter Corona-Lage ist es Zeit, Ihnen ganz herzlich zu danken! Anhand der vielen Anfragen, die uns in der Geschäftsstelle erreichen, können wir im BSV ungefähr nachvollziehen, was Sie zurzeit in den Vereinen durchmachen und wie schwierig der Umgang mit Ihren Mitgliedern sich in diesen Zeiten gestaltet. Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern der Geschäftsstelle, dem LLZ und den Reviervorsitzenden, deren Tag früh morgens beginnt und manchmal erst weit nach der Tagesschau endet!
Zum dritten Mal nun nochmals eine Hilfestellung für alle Ehrenamtlichen:
Ihr ganzes Handeln als Vorsitzende / Vorsitzender muss (!) darauf gerichtet sein, eine Übertragung des Virus unter Ihren Mitgliedern zu verhindern. Alle nachfolgenden Hinweise sind rechtlich nicht verbindlich. Wenn Sie sicher gehen möchten, müssen sie um Auskunft bei den jeweiligen Verordnungsgebern nachfragen.
In Reinickendorf und Treptow/Köpenick hat Ihnen die Verordnung des Bezirksamtes mit der Anordnung der Schließung der Sportanlagen nicht nur alle Mittel an die Hand gegeben, sondern es nimmt Sie als geschäftsführender Vorstand auch persönlich in die Pflicht. Sie persönlich (!!!) sind für die Einhaltung der Verordnung verantwortlich. Das Nichtbefolgen kann erhebliche Strafen bis zur Haft nach sich ziehen. Das bedeutet, die Benutzung der Sportstätten ist durch Sie zu verhindern (Schlösser austauschen, Kette um das Tor etc.). Wenn die (öffentliche) Gaststätte Ihres Vereins sich innerhalb ihrer Sportanlage befindet, kann sie nicht genutzt werden. Eine Frage nach Abslippen erübrigt sich also. Eine Kontrolle von Haus, Hof und Booten können Sie natürlich organisieren.
In allen anderen Bezirken, in denen (bisher) „nur“ die Senatsverordnung gilt, ist der Sportbetrieb in und auf privaten und öffentlichen Anlagen untersagt.
Damit soll verhindert werden, dass durch die Ausübung des Sports und der damit verbundenen Nutzung der Sanitäranlagen und der Begegnung von Mitgliedern untereinander die Übertragung des Virus begünstigt oder ermöglicht wird. Der reine Gaststättenbetrieb einer verpachteten Messe (nicht durch die Mitglieder betrieben) unterliegt zurzeit den Regeln für Gaststätten. Das macht natürlich keinen Sinn und ist den Mitgliedern auch nicht zu vermitteln. Sie dürften kommen, um ein Bier zu trinken, nicht jedoch um ihr Boot zu pflegen. Insoweit bitten wir Sie, auch die Gaststätte zu schließen obwohl hier noch ein juristisches Schlupfloch bestehen könnte. Besprechen Sie das vorher mit dem Pächter!
Viele Fragen erreichten uns bezüglich des Slippens und der Ausübung des Segelsports („Darf ich Segeln gehen?“).
Bootsüberholungen, Slippen usw. zählen unstrittig zur Ausübung des Sportbetriebs und sind untersagt. Nicht nur die Mitglieder selbst sind für ihr Handeln verantwortlich, sondern auch Sie als Vorstand, der in der Pflicht steht, für rechtskonformes Verhalten der Mitglieder zu sorgen. Professionelle Kräfte (Kranfirmen, Bootsbauer, Handwerker aller Art) nehmen in Ausübung ihrer Arbeit nicht am Sportbetrieb teil und können dementsprechend z.B. beim Slippen tätig werden. Damit sichern Sie diesen Arbeitskräften, die wir nach der Corona-Zeit weiterhin brauchen werden, ein Einkommen während dieser schweren Zeit.
Können Sie als Vorsitzende oder Vorsitzender zulassen, dass Ihre Mitglieder segeln gehen?
In den Revieren, in denen die ganze Sportanlage zu sperren ist, mit Sicherheit nicht. In den anderen Revieren ist die juristische Situation unklar, da sich die Mitglieder, um segeln gehen zu können, zumindest vorrüberhegend in der Sportanlage aufhalten müssen. Appelieren Sie an ihre Mitglieder, Solidarität zu üben und nicht nach Schlupflöchern zu suchen, um in den nächsten Wochen doch ihr Hobby ausüben zu können. Es ist hart, nach dem Winter bei dem kommenden schönen Frühlingswetter nicht aufs Wasser zu können aber wie klein ist doch diese Einschränkung, wenn dadurch Leben gerettet werden können!
Wenn Sie in Reinickendorf und Treptow/Köpenick Ihre Mitglieder daran hindern, die Grundstücke, Steganlagen und Vereinshäuser zu betreten, machen sie alles richtig. Die Mitglieder sollten aber darauf vertrauen können, dass eine regelmäßige Kontrolle der Anlagen und Boote gewährleistet ist. In den Bezirken, in denen in oder auf den Sportanlagen der Sportbetrieb untersagt ist, sind Sie als Vorstand in der Pflicht, den Sportbetrieb zu verhindern. Dazu reicht es im Normalfall aus, die für die Durchführung des Sportbetriebs notwendige Infrastruktur wie Toiletten, Waschräume, Schrankräume etc. zu sperren. Gewerbliche Kräfte haben Zugang und dürfen auch Boote ins Wasser bringen. Die regelmäßige Kontrolle der Boote und Gebäude sollte auch hier sichergestellt werden.
Liebe Vorsitzende, ich hoffe, dass Ihnen diese dritte Klarstellung etwas hilft. Versuchen Sie, Ihren Mitgliedern zu vermitteln, dass Sie sich nicht in ihr Ehrenamt haben wählen lassen, um im Herbst einen durch den Virus verursachten Mitgliederschwund erklären zu müssen. Manchmal hilft nur eine heftige Ansage.
An alle Seglerinnen und Segler richte ich die Bitte:
Seien Sie solidarisch und akzeptieren Sie, dass Sie in den nächsten Wochen oder Monaten nicht segeln können. Die Zeit wird kommen,in der wir mit doppelter und dreifacher Freude unsere Boote wieder zu Wasser lassen und ohne schlechtes Gefühl gemeinsam unserem schönen Sport nachgehen können.
Bleiben Sie stark!
Berliner Segler-Verband e.V.
Reiner Quandt
Präsident
17.03.2020: Update: Abslippen in den Vereinen in der Corona-Pandemie
Liebe Vorsitzende,liebe Seglerinnen und Segler,
erlauben Sie mir ein persönliches Wort vor unserer zweiten Corona-Information:
Gestern Abend hat ein Politiker in den Nachrichten gesagt: „Jetzt hat auch der Letzte den Schuss gehört.“ Das möchte ich auch Ihnen gerne zurufen. Zahlreiche Anfragen haben uns gestern in der Geschäftsstelle erreicht, ob ein Abslippen unter das Verbot des Sportbetriebs fällt oder ob die Vereine zu- bzw. abgesperrt werden müssen. Auf unsere Bitte hin hat sich auch der LSB intensiv mit dieser Frage beschäftigt, vielen Dank dafür.
Wir sind uns einig, dass die sozialen Kontakte im Sportbetrieb zu unterbleiben haben („Der Sportbetrieb…wird untersagt). Gewerbliche Arbeiten in und auf Ihrem Vereinsgelände fallen dementsprechend nicht darunter. Als Vorsitzender sind sie dafür verantwortlich, ihre Mitglieder zu schützen und geltendes Recht durchzusetzen. Das bedeutet, dass Sie Aktivitäten der Mitglieder auf ihrer Sportanlage nicht genehmigen dürfen. Damit dürfte bei der großen Mehrheit der Vereine auch das Abslippen vorerst ausfallen. Bitte beachten Sie bei aller Paragraphenklauberei den Sinn der Beschränkung: Durch die Vermeidung nicht unbedingt erforderlicher Sozialkontakte soll die Bevölkerung geschützt werden! Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie die Boote jetzt, in zwei Wochen oder zwei Monaten ins Wasser bringen.
Vor Rücknahme der Verordnungen sind Sie als Vorsitzende / Vorsitzender dafür verantwortlich, dass geltendes Recht in Ihrem Verein umgesetzt wird und kein Sportbetrieb und damit auch kein Segelsport ausgeübt wird! Es ist traurig, dass unser schöner Sport für wahrscheinlich Monate nicht ausgeübt werden kann, aber es handelt sich auch nur um den Luxus einer herrlichen Freizeitgestaltung. Wieviel wichtiger ist es doch, wenn Sie sich im Herbst vor die Mitgliedschaft stellen können und sagen dürfen: „Hurra, wir sind alle noch da!“
Ihr Reiner Quandt
Thematik Abslippen
Wie angekündigt hat der Berliner Segler-Verband gestern und heute weitere Rücksprachen mit dem Landessportbund Berlin gehalten. Der LSB hat in diesem Gespräch bekräftigt, dass das Abslippen mit in den sportlichen Betrieb fällt, der per Senatsverordnung vom 14. März 2020 untersagt ist, unabhängig von der Teilnehmerzahl.
Wir wissen, dass einige diese Maßnahmen für übertrieben halten - doch die Ansteckung mit dem Virus verläuft exponentiell. Aktuell geht das Robert-Koch-Institut davon aus, dass ein Infizierter drei weitere Menschen ansteckt, das zeigt auch der bisherige Verlauf der Fälle in Berlin.
Das bedeutet: Ist in einer Runde von 5 Teilnehmern ein Infizierter, sind es danach 3, dann 9, dann 27, dann 81...
Die Bundesregierung hat beschlossen, viele kleine Läden und Bars zu schließen und die Öffnungszeiten von Restaurants zu beschränken. Dies gilt auch für Vereinsgaststätten die dem öffentlichen Betrieb unterliegen, alle anderen Vereinsgaststätten müssen ganz geschlossen werden. Siehe dazu auch:
https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/2020/coronavirus/beitraege/bundesregierungvorschlag-
laeden-schliessen.html
Das Abslippen findet erst in zwei Wochen statt, bis dahin wird sich die Situation voraussichtlich noch verschärfen. Der Berliner Segler-Verband empfiehlt deshalb dringend, das Abslippen zu verschieben und alles Mögliche zu tun, die Kurve der Ansteckungen flach zu halten, um dem Gesundheitssystem eine Chance zu geben, die Erkrankten gut zu versorgen.
Bitte bleiben sie weiterhin gesund
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Reiner Quandt